Warum Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland oft unter dem Radar bleiben
Heute, am 30. Juli, begehen die Vereinten Nationen den Welttag gegen Menschenhandel. Eingeführt wurde er 2013 durch eine UN-Resolution, um weltweit auf die Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen und ihre Rechte zu stärken. Seit 2014 wird er jährlich mit wechselnden Schwerpunktthemen begangen. Dieses Jahr rückt die Zwangsarbeit in kriminellen Online-Betrugsnetzwerken in den Fokus. Menschenhandel ist dabei kein Randphänomen: Jedes Land der Welt ist als Herkunfts-, Transit- oder Zielland involviert. Auch Deutschland.
Passend zum Welttag veröffentlichen wir den Artikel Unter dem Radar: Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland. Er erklärt verständlich, worin sich Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit rechtlich unterscheiden – und zeigt, wie groß das Dunkelfeld tatsächlich ist: Während das Bundeskriminalamt für 2024 offiziell 171 Betroffene von Arbeitsausbeutung zählt, geht eine Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung von 100.000 bis 200.000 Fällen pro Jahr in Deutschland aus.
Was diese Zahlen bedeuten, erklären wir im Artikel anhand von zwei Fallbeispielen aus dem TIES-Projekt: die Geschichte von Masha*, die vor dem Krieg in der Ukraine floh und in einem bayerischen Hotel ausgebeutet wurde, ohne es zunächst selbst zu erkennen – bis sie durch aufsuchende Arbeit im TIES-Projekt Unterstützung fand. Ähnlich erging es einer Gruppe tunesischer Männer, die mit falschen Versprechungen ins deutsche Baugewerbe gelockt wurden und erst durch die Zusammenarbeit von zwei Beratungsstellen als Betroffene von Menschenhandel erkannt wurden.
Verfasst hat den Artikel der freie Journalist und Sachbuchautor Sascha Lübbe, Fallbeispiele aus dem TIES-Projekt hat Filip Mitrovski beigesteuert.
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