Beim Menschenhandel wird der Wille der betroffenen Person gebrochen (z.B. durch Gewalt) oder manipuliert (z.B. durch Täuschung), um sie für Ausbeutungszwecke auszunutzen. Der*die Menschenhändler*in hat Kontrolle über oder unzulässigen Einfluss auf die betroffene Person.
Menschenhandel und Ausbeutung treten vor allem in unregulierten Arbeitssektoren mit geringem oder fehlendem arbeitsrechtlichem Schutz auf. Dazu gehören Haushalts-, Pflege- und Unterhaltungssektoren. Aber auch vermeintlich regulierte Branchen wie Bau, Landwirtschaft, Gastronomie, Hotelgewerbe, Fleischverarbeitung, Logistik und Paketdienste sowie Pflege und haushaltsnahe Dienstleistungen sind betroffen. Sexuelle Ausbeutung findet nicht nur in der Sexarbeit statt, sondern auch in Arbeitsverhältnissen im Privathaushalt, wie z.B. in der Pflege oder Hausarbeit.